1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen und Leistungen der netzlab GmbH
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers
bzw. Auftraggebers, die nicht durch netzlab GmbH
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden,
sind für netzlab GmbH unverbindlich, auch
wenn netzlab GmbH ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen
Bestätigung von netzlab GmbH.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte
und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur
als Näherungswerte zu verstehen und stellen
insbesondere keine Garantieerklärungen dar,
es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen,
Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen
Unterlagen behält sich netzlab GmbH das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen
weder kopiert, noch verändert, noch Dritten
zugänglich gemacht werden. Soweit Software
zum Lieferumfang gehört, wird diese dem
gewerblichen Käufer allein zum einmaligen
Wiederverkauf und den Endkunden zur alleinigen
Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht
bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen-
und Bedingungen der Hersteller geliefert, deren
Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle
zusichert.
4. Lieferungen und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und Liefertermine durch netzlab
GmbH stehen unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Belieferung von netzlab GmbH
durch Zulieferanten und Hersteller. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,
Streik, Naturereignisse etc.) befreien von der
Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen.
Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen
Rücktritt. Schadensersatzansprüche
sind hierfür ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang; Schäden
an Fremdwaren
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz von
netzlab GmbH. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Sendung an den Transporteur übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager von
netzlab GmbH verlassen hat. Falls der Versand
sich ohne Verschulden von netzlab GmbH verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit
der Meldung der Versandbereitschaft auf Besteller über.
Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme
der Transportkosten durch netzlab GmbH hat keinen
Einfluss auf den Gefahrübergang. Fracht-,
Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige
Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
netzlab GmbH haftet nicht für den Verlust
oder die Beschädigung von Geräten und
Waren, die ihr vom Besteller zur Verarbeitung überlassen
werden, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung
ist auf schuldhaftes Verhalten von netzlab GmbH
zurückzuführen. Der Besteller hat insofern
selbst für eine ordnungsgemäße
Versicherung der Geräte und Waren Sorge
zu tragen.
6. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich
der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer ab Lager netzlab GmbH. Zahlungen
sind bei Rechnungsstellung zu 100 % sofort ohne
Skontoabzug fällig. Falls keine ausdrücklichen
Preise vereinbart sind, werden Lieferungen und
Leistungen zu dem am Tage der Lieferung bzw.
Ausführung gültigen Listenpreise, falls
solche nicht bestehen, üblichen und angemessenen
Preisen berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung
bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher netzlab
GmbH gegenüber Besteller zustehenden Ansprüche
Eigentum von netzlab GmbH. Eine Verarbeitung
oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich
für netzlab GmbH. In diesem Fall erwirbt
netzlab GmbH einen Miteigentumsanteil an der
fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache
entspricht. Käufer ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt. Seine künftigen Forderungen
aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt Käufer
hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher oben genannter Ansprüche
zur Sicherheit an netzlab GmbH ab. netzlab GmbH
darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche
diese Abtretung jederzeit offen legen. Auf Verlangen
von netzlab GmbH wird Käufer Namen und Anschriften
seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang
seiner gegen diese bestehenden Ansprüche
mitteilen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
von Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht
gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird Käufer auf das Eigentum von netzlab
GmbH hinweisen und netzlab GmbH unverzüglich
schriftlich benachrichtigen.
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Bei Zahlungsverzug
des Käufers, auch aus anderen und zukünftigen
Lieferungen oder Leistungen von netzlab GmbH an
Käufer oder bei Anhaltspunkten für eine
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Käufers darf netzlab GmbH zur Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume
des Käufers betreten und die Vorbehaltsware
an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen
des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen. Auf
Verlangen des Käufers wird netzlab GmbH Sicherheiten
bzw. Vorbehaltseigentum insoweit freigeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt
um mehr als 10 % übersteigt.
8. Ansprüche und
Rechte wegen Mängel
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen
Rechts- und/oder Sachmängeln im Verbrauchsgüterkauf
verjähren bei neu hergestellten Sachen und
bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten
Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen.
Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen
und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend
verkauft.
In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf
vorliegt, finden die Regelungen über den
Verbrauchsgüterkauf, insbesondere die §§ 474
bis 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und
Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder
Sachmängeln verjähren in einem Jahr.
Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen
sämtliche Ansprüche und Rechte des
Käufers wegen Mängel, es sei denn,
der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich,
dass der Mangel nicht hierauf zurück zu
führen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel
auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung
und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff
sowie das Öffnen von Geräten zurück
zu führen ist.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige,
dass ein Sachmangel nicht vorliegt, trägt
Käufer die Kosten der Überprüfung
in Höhe der jeweils gültigen Verrechnungssätze
von netzlab GmbH.
Bei Weiterveräußerung neu hergestellter
Sachen durch Käufer im Rahmen seines Gewerbebetriebes
stehen Käufer netzlab GmbH gegenüber
Rückgriffsansprüche zu, wobei jedoch
ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen
ist. Rückgriffsansprüche des Käufers
im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren
ebenfalls in zwei Jahren, ansonsten in einem
Jahr nach Lieferung der Sache; die weiteren Rückgriffsansprüche
verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt,
in dem der Unternehmer die Ansprüche seines
Käufers erfüllt hat bzw. spätestens
fünf Jahre nach Ablieferung der Sache durch
netzlab GmbH.
Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen
ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder
Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen
gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen
auch nicht für eine Haftung für grob
fahrlässig verursachte Schäden und
nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
von netzlab GmbH beruhen. Einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung von
netzlab GmbH steht diejenige eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von netzlab
GmbH gleich.
netzlab GmbH übernimmt keine Haftung für
den Verlust von Datenbeständen und hieraus
resultierenden Folgeschäden, es sei denn,
diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten von netzlab GmbH zurückzuführen.
9. Verwendung der Produkte
Die Produkte sind, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, für die übliche
kommerzielle Verwendung gemäß den
Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung
in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken
oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender
Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung
in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
10. Datenschutz und Datenspeicherung
netzlab GmbH ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang
mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von
Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33
BDSG gespeichert.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige
Sitz von netzlab GmbH. Gerichtsstand für
alle aus diesem Vertragsverhältnis sich
ergebenden und mit diesem Vertragsverhältnis
im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist
Mettmann. Für das gesamte Vertragsverhältnis
und dessen Ausführung gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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