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Systemhaus netzlab, Haan - Programmierung und Webdesign im Raum Düsseldorf und Neuss
   

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hard- und Software

 

1. Geltung der Bedingungen

Lieferungen und Leistungen der netzlab GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers, die nicht durch netzlab GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für netzlab GmbH unverbindlich, auch wenn netzlab GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung von netzlab GmbH.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Garantieerklärungen dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behält sich netzlab GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder kopiert, noch verändert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und den Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen- und Bedingungen der Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.

4. Lieferungen und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch netzlab GmbH stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von netzlab GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Naturereignisse etc.) befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind hierfür ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrübergang; Schäden an Fremdwaren

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz von netzlab GmbH. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von netzlab GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden von netzlab GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Besteller über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch netzlab GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
netzlab GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geräten und Waren, die ihr vom Besteller zur Verarbeitung überlassen werden, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf schuldhaftes Verhalten von netzlab GmbH zurückzuführen. Der Besteller hat insofern selbst für eine ordnungsgemäße Versicherung der Geräte und Waren Sorge zu tragen.

6. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager netzlab GmbH. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung zu 100 % sofort ohne Skontoabzug fällig. Falls keine ausdrücklichen Preise vereinbart sind, werden Lieferungen und Leistungen zu dem am Tage der Lieferung bzw. Ausführung gültigen Listenpreise, falls solche nicht bestehen, üblichen und angemessenen Preisen berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher netzlab GmbH gegenüber Besteller zustehenden Ansprüche Eigentum von netzlab GmbH. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für netzlab GmbH. In diesem Fall erwirbt netzlab GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt Käufer hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher oben genannter Ansprüche zur Sicherheit an netzlab GmbH ab. netzlab GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche diese Abtretung jederzeit offen legen. Auf Verlangen von netzlab GmbH wird Käufer Namen und Anschriften seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird Käufer auf das Eigentum von netzlab GmbH hinweisen und netzlab GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von netzlab GmbH an Käufer oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers darf netzlab GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Käufers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen. Auf Verlangen des Käufers wird netzlab GmbH Sicherheiten bzw. Vorbehaltseigentum insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.

8. Ansprüche und Rechte wegen Mängel

Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln im Verbrauchsgüterkauf verjähren bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insbesondere die §§ 474 bis 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurück zu führen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurück zu führen ist.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, trägt Käufer die Kosten der Überprüfung in Höhe der jeweils gültigen Verrechnungssätze von netzlab GmbH.
Bei Weiterveräußerung neu hergestellter Sachen durch Käufer im Rahmen seines Gewerbebetriebes stehen Käufer netzlab GmbH gegenüber Rückgriffsansprüche zu, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Rückgriffsansprüche des Käufers im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren ebenfalls in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der Sache; die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre nach Ablieferung der Sache durch netzlab GmbH.
Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von netzlab GmbH beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von netzlab GmbH steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von netzlab GmbH gleich.
netzlab GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen und hieraus resultierenden Folgeschäden, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von netzlab GmbH zurückzuführen.

9. Verwendung der Produkte

Die Produkte sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.

10. Datenschutz und Datenspeicherung

netzlab GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz von netzlab GmbH. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden und mit diesem Vertragsverhältnis im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Mettmann. Für das gesamte Vertragsverhältnis und dessen Ausführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
   

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